Im September 2022 wurde der Abschlussbericht zum "Rahmenplan Gladbecker Straße" vorgestellt, welcher punktuelle und teilräumliche Optimierungsvorschläge für den Straßenraum, die Bebauung sowie die öffentlichen Plätze und Grünanlagen im besonders belasteten Abschnitt der Gladbecker Straße zwischen Berthold-Beitz-Boulevard und Krablerstraße vorsah. Da insbesondere das Leben der Anwohner*innen durch Lärmbelastungen beeinträchtigt wird, wurde in diesem Zusammenhang ein Lärmschutzfensterprogramm als besonders positiv bewertet und anschließend durch die Verwaltung für die Umsetzung konkretisiert. Heute (04.07.) befasste sich der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen mit der erarbeiteten Richtlinie zur Förderung von passivem Lärmschutz an der Gladbecker Straße im Bereich der Hausnummer 220 bis 313.
Demnach sollen Eigentümer*innen durch das nun geplante Lärmschutzfensterprogramm Zuschüsse für passive Schallschutzmaßnahmen erhalten. Als Maßnahmen gelten dabei der Einbau von schalldämmenden Fenstern und Balkon- sowie Terrassentüren samt Schalldämmung von Rollladenkästen in zum Aufenthalt bestimmten Wohnräumen. Hierzu zählen Wohn-, Schlaf-, Gäste-, Kinderzimmer und Küchen. Zusätzlich wird in Räumen, die zum Schlafen genutzt werden (Schlaf-, Kinder- und Gästezimmer), der Einbau von schallgedämmten Lüftungsanlagen gefördert.
Die Höhe des gewährten Zuschusses beträgt 35 Prozent der als zuwendungsfähig anerkannten Kosten. Diese betragen höchstens:
Bemessungsgrundlage sind die entstehenden Materialkosten. Anfallende Montage- und Nebenarbeiten sind nicht förderfähig. Wichtig bei den einzubauenden Lärmschutzfenstern bzw. -türen einschließlich ihrer Rahmen und Rollladenkästen ist, dass diese bei Wohnzimmern und Küchen mindestens die Schallschutzklasse 4 und bei Schlaf-, Kinder- und Gästezimmern mindestens die Schallschutzklasse 5 aufweisen.
Weitere wichtige Details zur geplanten Förderung, den Fördervoraussetzungen sowie -bedingungen können dem erarbeiteten Richtlinienentwurf entnommen werden (siehe rechts). Die finale Entscheidung über die Einführung des Förderprogramms sowie über die Förderrichtlinie fällt der Rat der Stadt Essen voraussichtlich in seiner Sitzung im August. Im Anschluss werden dann auch die nötigen Unterlagen für die Antragsstellung veröffentlicht.
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